Was im Trauerfall zu tun ist


Wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist:

  • Arzt verständigen, dieser stellt die Todesbescheinigung aus
  • Kommunales Bestattungshaus verständigen

Wir sind Tag und Nacht, auch an Sonn- und Feiertagen dienstbereit und überführen den Verstorbenen vom Sterbeort in unsere Räume.

Selbstverständlich kann ein Verstorbener auf Wunsch auch eine gewisse Zeit im Haus verbleiben.

Wenn der Sterbefall im Krankenhaus oder Pflegeheim eingetreten ist:

  • der Arzt wird im Regelfall durch die Einrichtung verständigt
  • Kommunales Bestattungshaus verständigen


Welche Unterlagen benötigt werden

Um Ihre Wünsche erfüllen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen des Verstorbenen:

 

  • Totenschein vom Arzt

  • Personalausweis zur Abmeldung beim Einwohnermeldeamt

  • bei Ledigen die Geburtsurkunde

  • bei Eheleuten die Heiratsurkunde

  • bei Geschiedenen die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil oder die Heiratsurkunde mit dem Scheidungsvermerk

  • bei Verwitweten die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehepartners

  • Hinweis:In der Regel haben Eheleute ein Familienbuch, in dem statt einzelner Urkunden die notwendigen Angaben eingetragen sind.

  • Versichertenkarte der Krankenkasse

  • Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)

  • die letzten Bescheide der bezogenen Renten

  • Graburkunde einer vorhandenen Grabstelle

  • Textentwurf für Zeitungsannoncen

  • Verfügung über die gewünschte Bestattungsform (falls vorhanden)